AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, Workshops und Training

Diese AGB gilt für alle Dienstleistungen, Workshops und das regelmäßige Training. Bestellungen von Waren über unseren Online Shop unterliegen eigenen AGB.

 

 § 1  Teilnahmebedingungen für das Training beim Parkour-Team - Stephan Nägler 

 

Soweit im Einzelfall nicht anders ausgeschrieben, beträgt das Mindestalter für die Teilnahme an dem Parkourtraining 10 Jahre. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Die Teilnahme unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten. 

Die Teilnahme an dem Parkourtraining setzt eine schriftliche Anmeldung, Zustimmung zu den AGB und Teilnahmebedingungen, eine Mobilfunknummer und die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug voraus. Die Anmeldung muss vollständig, wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben sein. Sollten sich während des Vertragsverhältnisses Daten, Anschrift oder Bankverbindungen ändern, sind uns diese schriftlich (SMS, WhatsApp, Mail) mitzuteilen. Besonders eine Mobilfunknummer ist für die Vertragserfüllung dringend erforderlich.

     

Gesundheitszustand

Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung gesund zu sein und nimmt auf eigene Gefahr am Parkourtraining teil. Mit Anmeldung bestätigen die Teilnehmer, sich über das Parkourtraining im Allgemeinen, sowie über daraus resultierende Gefahren, über die Belastung des Körpers und die Beanspruchung, sowie die allgemeine Unfallgefahr des Trainings informiert zu haben und sich im Stande zu sehen, das Training zu bewältigen. 

    

Verpflegung und Mitbringsel

Teilnehmer haben selbst für genügend Nahrung und Getränke während des Trainings zu sorgen. Bei Teilnahme am Training empfehlen sich das Tragen sportlicher witterungsangepasster Kleidung, lange Hosenbeine sowie Schuhe für den Outdoor-Gebrauch. Bei unangepasster Kleidung (z.B. fehlende Regenjacke), lassen wir Teilnehmer unter 18 Jahre nicht am Training teilnehmen und durch die Erziehungsberechtigten abholen.

 

§ 2  Haftung

 

Die Teilnahme am Parkourtraining und die Benutzung der Hindernisse vor Ort erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Die Haftung für Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen des Trainings aufgrund von Unfällen, Verletzungen und Krankheiten erleidet, ist ausgeschlossen, soweit das Parkour-Team - Stephan Nägler nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen nach Gesetzeslage haftet. 

Das Parkour-Team - Stephan Nägler haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Bekleidungs- und Wertgegenständen.

Für Beschädigungen an fremden Eigentum die beim Training vorkommen, haftet ausschließlich der Verursacher.

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung eines etwaigen Versicherungsschutzes in Form einer Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung selbst verantwortlich.

 

 

§ 3  Anmeldung und Gebühren

 

Vertrag

Mit vollständig ausgefüllter und unterschriebener Anmeldung des Teilnehmers kommt zwischen dem Parkour-Team - Stephan Nägler und dem Teilnehmer / beziehungsweise seinem gesetzlichen Vertreter ein Vertrag zustande. Es sei denn, die Annahme des Vertrages wird durch das Parkour-Team - Stephan Nägler, innerhalb von vier Wochen ab Eingang der schriftlichen Anmeldung, gegenüber dem Teilnehmer abgelehnt. Ein Teilnahme- oder Vertragsabschlussanspruch besteht nicht.

 

Gebühren

Mit der Anmeldung werden die Anmelde- und Trainingsgebühren für das Parkour Training, für die gewählte Laufzeit, zur monatlichen Zahlung fällig. Die Höhe der Gebühren sind dem Vertrag zu entnehmen. Sollte dem Teilnehmer nach der Anmeldung aus irgendeinem Grund eine Teilnahme an den angebotenen Training nicht möglich sein, ist er gleichwohl zur Zahlung der Trainingsgebühren verpflichtet. Ein Ersatzanspruch besteht nicht. Ermäßigungen, die aufgrund von Kulanz, längerer Laufzeit oder Partnerverträgen gewährt wurde, verfallen, wenn der Ermäßigungsgrund wegfällt.

 

Zahlung, Lastschrift, Verzug

Teilnahmegebühren werden monatlich im Voraus zur Zahlung jeweils zum 1. eines Kalendermonats fällig. Der Teilnehmer erteilt dem Parkour-Team - Stephan Nägler die Berechtigung, die Teilnahmegebühren per Lastschrift einzuziehen. 

Das Parkour-Team - Stephan Nägler wird die monatlichen Teilnahmegebühren per Lastschrift einziehen. Für jede vom Teilnehmer zu verantwortende Rücklastschrift erhebt das Parkour-Team - Stephan Nägler eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro, zusätzlich zu den entstandenen Kosten. 

Bei einem Rückstand in Höhe von zwei Monatsgebühren oder der Kündigung des Lastschriftverfahren, werden sämtliche Gebühren bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Dem Parkour-Team bleibt vorbehalten, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die Gebühren für das regelmäßige Training werden ausschließlich per Bankeinzug erhoben. Eine Barzahlung oder Überweisung ist nicht möglich.

 

 

§ 4  Training

 

Trainingsort, Mobilfunknummer

Beim regelmäßigen Training kann der Ort variieren, die Bekanntgabe erfolgt durch das Parkour-Team - Stephan Nägler per SMS, WhatsApp oder persönlich gegenüber den Teilnehmern. Eine Handnummer ist hierfür dringend erforderlich. Nachteile, verpasstes Training oder entgangene Informationen die durch eine fehlende oder falsche Mobilfunknummer entstehen, werden nicht erstattet.

    

Regelmäßiges Training

Das regelmäßige Training findet einmal wöchentlich statt, bei jedem Wetter und am gleichen Wochentag. Die genauen Zeiten sind der Webseite (www.parkour-team.com) von Parkour-Team - Stephan Nägler zu entnehmen und/oder werden per SMS, WhatsApp oder persönlich bekanntgegeben. 

Das Parkour-Team - Stephan Nägler garantiert 40 Trainingseinheiten im Kalenderjahr und behält sich insoweit vor, die Durchführung einzelner Trainings abzusagen oder auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verschieben. 

 

Weitere Veranstaltungen

Mehrmals im Jahr sind (statt dem regelmäßigen Training)  Ausflüge in andere Städte oder der Besuch von Veranstaltungen geplant, um dort zu trainieren. Die Kosten (Fahrtkosten, Eintritt und ähnliches) sind vom Teilnehmer zu tragen. Diese Termine sind zu den garantierten Trainingseinheiten zuzählen. Verpasste oder ausgefallende Trainingseinheiten durch Gründe, die nicht beim Parkour Team - Stephan Nägler liegen, werden nicht erstattet und es wird kein Ausgleich dafür gewährt.

 

 

§ 5  Trainer

 

Das Parkour-Team - Stephan Nägler ist in der Auswahl der einzusetzenden Trainer völlig frei. Es besteht kein Anspruch auf die Richtigkeit der Trainerangaben in der Ausschreibung oder Webseite der jeweiligen Trainings. Parkour-Team - Stephan Nägler behält sich vor, Trainer aus anderen Organisationen für die Durchführung von Trainingseinheiten einzusetzen.

 

 

§ 6  Kündigung, Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

 

Die Verträge für das regelmäßige Training verlängert sich nach der abgeschlossenen Mindestlaufzeit automatisch, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der ersten Vertragslaufzeit gekündigt wird. Beim der Verlängerung auf unbestimmte Zeit, mit 1. Monatiger Kündigungsfrist, wird der Monatsbeitrag für monatlich kündbare Verträge fällig. Eine erneute Verlängerung der vergünstigten Laufzeitverträge ist nach Absprache möglich.

 

Die Kündigung des Vertrages kann vom Vertragspartner oder von Parkour-Team - Stephan Nägler mit einer Frist von 3 Monaten zum ersten Vertragsende / Laufzeit erfolgen. Nach der Verlängerung mit einer Frist von 1 Monat. Die Kündigung ist schriftlich per Post, Mail oder SMS zu erklären. Entscheidend für die Frist ist das Eingangsdatum. Die Vertragslaufzeit wird bei der Anmeldung festgelegt.

 

Kündigung an: 

Parkour Team - Stephan Nägler, Ulmenstr.12, 26180 Rastede, 

info@parkour-team.de

Per SMS oder Whatsapp an 0178-1689333

 

Unbeschadet dessen ist eine Kündigung durch das Parkour-Team - Stephan Nägler aus wichtigem Grunde jederzeit möglich. 

 

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Teilnehmer den Weisungen des Trainers wiederholt keine Folge leistet
  • der Teilnehmer sich so verhält, dass seine weitere Teilnahme unzumutbar ist
  • der Teilnehmer mit wenigstens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist
  • es wiederholt zu Zahlungsausfällen kommt.
  • aus Betrieblichen oder Äußeren Gründen eine Fortsetzung des Trainings nicht gewährleistet werden kann.
  • der Lastschriftauftrag gekündigt wird.

Bei einer Kündigung durch das Verschulden des Teilnehmers werden sämtliche Gebühren bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Dem Parkour-Team - Stephan Nägler bleibt vorbehalten, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

 

§ 7  Video- und Fotoaufnahmen - siehe Anlage DSGVO

 

Der Teilnehmer erklärt sich durch die Anmeldung und dem Vertragsabschluss damit einverstanden, dass Video- sowie Fotoaufnahmen von ihm gefertigt und das Material von unserem Parkour-Team - Stephan Nägler, auf der Eigenen Webseite, auf Social Media (z.B. Youtube, Facebook, Instagram und ähnlichem), Presse, Verein oder Veranstalter für Werbezwecke zur Veröffentlichung eingesetzt wird. Wir sichern zu, kein ehrverletzendes oder kompromittierendes Material zu veröffentlichen.

 

 

§ 8  Datenschutz

 

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass das Parkour-Team - Stephan Nägler notwendige Teilnehmerdaten erhebt, EDV-technisch speichert, verarbeitet und nutzt. Das Parkour-Team - Stephan Nägler verpflichtet sich zur Einhaltung von Datenschutzrechtlichen Vorschriften. Parkour-Team - Stephan Nägler ist berechtigt, die Teilnehmerdaten zur Kunden-/Teilnehmerverwaltung sowie für Marketingzwecke (Mailings, Kundenbefragungen, Angebotsinformationen) zu verwenden. Zugang zu den von Parkour-Team - Stephan Nägler gespeicherten Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Parkour-Team - Stephan Nägler verbundene und etwaig mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine darüber hinausgehende Übermittlung von Daten an Dritte findet nicht statt.

 

 

§ 9  Unwirksamkeit

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bzw. dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrages unberührt.

Nebenabreden zu diesem Vertrag/diesen Bestimmungen bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

Gültig ab 01.März 2022

 

 

 

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie seiner Vertreter

- Parkour Team - Stephan Nägler, Ulmenstr. 12, 26180 Rastede, www.parkour-team.com 

- gesetzlich vertreten durch Stephan Nägler, Ulmenstr. 12, 26180 Rastede, info@parkour-team.de 

 

2. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

- Die personenbezogenen Daten werden für Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet.

- Ferner werden personenbezogene Daten zur Teilnahme am Training‚ Workshop, Treffen und ähnliche Veranstaltungen an beteiligte Trainer und Vertreter weitergeleitet.

- Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Parkour-Teams / Stephan Nägler und den Internetseiten von Werbepartnern, in Auftritten des Parkour-Teams in Sozialen Medien sowie an lokale, regionale und überregionale Print- und Onlinemedien übermittelt.

 

3. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:

- Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Parkour-Team / Stephan Nägler und um die Teilnahme Veranstaltungen.

- Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 Iit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.

- Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet, in Sozialen Medien oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Parkour-Teams / Stephan Nägler (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Parkour-Teams besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten und Erfolge. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern und Videos der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Parkour-Teams veröffentlicht.

 

5. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

- Die Namen, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, werden zum Zwecke des Trainingsbetriebes an zuständige Trainer und Vertreter weitergeleitet.

- Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die Kontoführende Bank (z.Z. Landessparkasse zu Oldenburg) weitergeleitet.

 

6. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

- Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Parkour-Team / Stephan Nägler Chronik im Archiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einer Stadtgruppe, besondere Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Parkour-Teams / Stephan Nägler an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen Ereignissen und Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Gruppen zugrunde.

- Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft, nach Beendigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und aller Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis gelöscht.

 

7. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,

das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,

das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,

das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,

das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,

das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,

das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO

das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

 

8. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:

- Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen der Online Anmeldung und der schriftlichen Anmeldung zum des Erwerbs der Mitgliedschaft beim Parkour-Team / Stephan Nägler erhoben.

 

Ende der Informationspflicht